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Fahrradbeleuchtung

FAQ

Q: Was heißt „deutsches Prüfzeichen“?

A: Beleuchtung an Fahrzeugen wie Autos oder Fahrrädern unterliegt gesetzlichen Regelungen. In Deutschland regelt die StVZO die Beschaffenheit der „lichttechnischen Einrichtung an Fahrrädern“. Hier ist festgehalten, welche Anforderungen ein Vorder- oder Rücklicht erfüllen muss. Ob ein Hersteller diese Vorgaben erfüllt, überprüft das Kraftfahrtbundesamt. Erfüllt eine Fahrradbeleuchtung die Anforderungen, erhält dieses Modell eine sogenannte „K-Nummer“ oder Prüfzeichen. Das Prüfzeichen bestätigt, dass die Beleuchtung mit der StVZO konform ist.


Q: Darf ich auch Beleuchtung am Fahrrad verwenden, die kein Prüfzeichen hat?

A: Sobald ich mich im Straßenverkehr bewege, muss ich sicherstellen, dass meine Beleuchtung StVZO-konform ist. Die Regeln in der Straßenverkehrsordnung dienen dazu, alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Nicht-StVZO-konforme Beleuchtung kann andere Verkehrsteilnehmer blenden und dadurch gefährden. Eine Ausnahme bilden lediglich persönliche Sicherheitslichter, die am Körper oder an der Kleidung getragen werden und als Zusatzbeleuchtung dienen.


Q: Was ist Lux?

A: Die Einheit Lux misst die Beleuchtungsstärke auf einer Oberfläche und setzt sich zusammen aus dem Lichtstrom (Lumen), und einer bestimmten Fläche. Die Beleuchtungsstärke von 10 Lux entspricht 10 Lumen pro Quadratmeter. Bei Fahrradbeleuchtung wird die Lux-Zahl nur im Zentrum des Lichtkegels gemessen.


Q: Was bedeutet Lumen?

A: Die Einheit Lumen gibt die Stärke des Lichtstroms an und misst, welche Lichtstärke in einem bestimmten Raumwinkel von einer Lichtquelle abgestrahlt wird. Somit sagt Lumen etwas über die Strahlungsleistung einer Lichtquelle aus.


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